ES IST NICHT EGAL! Am 23. Februar wählen gehen!
Nach der Wahl ist vor der Wahl. Dieses mal aber schneller als gedacht!
Auch zur vorgezogenen Bundestagswahl gilt es: Haltung zeigen – wählen gehen!
Daher starten wir unsere Laternenplakat-Aktion neu. Es gibt noch ein paar Restbestände, und viele haben sich die Plakate von der Landtagswahl auch noch aufgehoben. Prima! Jetzt werden sie wieder gebraucht!
Es gibt drei Ausgabestellen, an denen die Plakate abgeholt werden können: Finsterwalde, Oranienburg und Potsdam.
Wichtig! Wir sind absolut darauf angewiesen, dass die Plakate nach der Wahl schnellstmöglich wieder entfernt werden. Daher müssen wir alle Plakatierenden dieses mal in die Pflicht nehmen, auch nach der Wahl tätig zu werden.
Diese Mobilisierungsaktion findet in Kooperation mit folgenden demokratischen Parteien im Land Brandenburg statt (alphabetisch): BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Brandenburg, CDU Brandenburg, Die Linke Brandenburg, SPD Brandenburg, VOLT Brandenburg. Es handelt sich bei diesem Aufruf nicht um die Aufforderung, eine der genannten Parteien zu wählen, sondern vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Aktion ist unabhängig, überparteilich und wird finanziert aus Spenden.
Ab Montag, den 27.1. sind die Plakate voraussichtlich abholbar. Bitte vorher um Kontaktaufnahme via Mail/Telefon mit den Verteilzentren.

Verteilzentren (Adressen, Öffnungszeiten, Ansprechpersonen)
Finsterwalde
Finsterwalder Tafel
Tafel Logistik Zentrum
Gröbitzer Weg 77
03238 Finsterwalde
Ansprechperson: Herr Wolf
Telefon: 0151/ 23968892
E-Mail: tafellogistik@alv-brandenburg.de
Montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 08:00 – 13.00 Uhr
Oranienburg
Oranienwerk
Kremmener Str. 43
16515 Oranienburg
Ansprechperson: Tilman Miethke
Telefon: 0157/ 80668712
E-Mail: kontakt@oranienwerk.de
Öffnungszeiten:
Di – Fr 9.30 – 17.00 Uhr
Potsdam
Christoph Miethke GmbH & Co. KG
Fritz-von-der-Lancken-Str. 10
14469 Potsdam
Ansprechperson: Stefan Quitz
Telefon: 0331/ 62083 81
E-Mail: Assistenz@miethke.com
Öffnungszeiten: Mo–Fr, 9-15 Uhr möglich (genaue Zeiten bitte vorher telefonisch oder per Mail vereinbaren).
➡️ Hier gibt es eine Liste der Genehmigungen und der Auflagen. Bitte unbedingt beachten!
FAQ
Aufhängung: Anleitung (mit Video)
- Hier gibt es ein Video zur Anbringung: https://www.youtube.com/watch?v=Q37EjaJQq5A
- Ihr erhaltet von uns neben den Plakaten auch die notwendige Anzahl an Kabelbindern.
Nehmt euch zum Plakatieren eine Haushaltsleiter mit. Um die Verkehrswege (Fußgänger- und Radwege) freizuhalten, sollte die Unterkante des Plakates ca. 2,50 Meter über dem Boden sein. Es kann zudem sinnvoll sein, nicht allein zu plakatieren. Aufgrund mehrerer Vorfälle in den vergangenen Wochen empfehlen wir nicht alleine zu gehen. - Vorbereitung: Plakate gemäß der angegebenen Schrittfolge falten
- Anbringen am Laternenmast: Plakat um den Laternenmast klappen
- Obere Befestigung:
- Großen Kabelbinder durch die mittleren oberen Löcher fädeln
- Von vorn nach hinten um den Mast führen und zurück
- Kabelbinder „handstramm“ ziehen
- Seitliche Befestigung:
- Drei kleine Kabelbinder an den Seiten anbringen
- Kabelbinder strammziehen
- Überstehende Kabelbinder-Reste mit Kombi-Zange
oder Seitenschneider abknipsen
- Untere Befestigung:
- Großen Kabelbinder durch die mittleren unteren Löcher fädeln
- Plakat auf gewünschte Höhe schieben
- Unteren Kabelbinder kräftig strammziehen
- Überstehenden Rest des Kabelbinders abknipsen
- Überprüfung:
- Sicherstellen, dass das Plakat fest und sicher angebracht ist,
um Regen und Wind standzuhalten. - die Unterkante sollte 2,50 m über dem Boden sein
- Sicherstellen, dass das Plakat fest und sicher angebracht ist,
- Eintragen des Plakat-Standortes auf der Plakatheld-App. Zugangsdaten bekommt ihr beim Abholen in der Handreichung oder auf Anfrage mit Angabe eures Landkreises via E-Mail: kontakt@brandenburg-zeigt-haltung.de
- Foto vom Plakat machen. Bitte am Ende alle Fotos an uns schicken, wenn möglich.
Aufhängung: Regeln
- Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen, Kreisverkehren und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven.
- Laternen oder andere Pfosten, an denen Verkehrszeichen angebracht sind, dürfen ebenfalls nicht behängt werden.
- Das Annageln von Plakaten an Straßenbäumen sowie die Befestigung von Werbeträgern und Plakaten an Pfosten vorhandener Verkehrszeichen und -einrichtungen sind unzulässig.
- Die Plakate müssen ausreichend gesichert werden.
- Bei der Anbringung von Werbeträgern an Straßeneigentum, insbesondere an Straßenbäumen, sind das Lichtraumprofil (uneingeschränkte Durchfahrt von Fahrzeugen muss gewährleistet sein) und die Verkehrswege freizuhalten.
- An Bundesautobahnen, Kraftfahrstraßen und außerorts an vierstreifigen Straßen ist Plakatwerbung unzulässig.
- Die Plakatwerbung und das Befestigungsmaterial sind unverzüglich und rückstandslos nach dem Wahltag zu entfernen.
- Am Wahltag selbst gilt rund um die Wahllokale eine Bannmeile. Diese wird von Kommune zu Kommune unterschiedlich restriktiv festgelegt. Im Zweifel entfernen Mitarbeiter der Kommunalverwaltung die Plakate am Wahltag
- Da bereits an vielen Orten zahllose Wahlplakate hängen, dürfte in der Praxis ohnehin sichtbar sein, wo gehängt werden darf. Bitte achtet darauf, dass schon vorhandene Plakate nicht beschädigt oder überdeckt werden.
- In manchen Kommunen gelten spezifische Einschränkungen, z.B.:
- Verbot der Plakatierung in bestimmten Straßenzügen
- Keine Plakate an historischen oder lackierten Laternen
- Höchstgrenze an Plakaten, die aufgehängt werden dürfen.
- Diese Regelungen variieren je nach örtlichen Gegebenheiten.
Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit den Ortsgruppen der Parteien vor Ort (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Brandenburg, CDU Brandenburg, Die Linke Brandenburg, SPD Brandenburg, VOLT Brandenburg). Die wissen im Zweifel über lokale Beschränkungen und Vorgaben Bescheid.
Wie sind die rechtlichen Bestimmungen?
- Die Plakatierung ist durch eine Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg legitimiert.
- Diese Verfügung, erlassen am 7. Dezember 2020, gestattet explizit Parteien die Durchführung von Plakatwerbung im Kontext von Wahlen und Abstimmungen.
- Der vollständige Titel lautet: „Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zu Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg“.
- Wir haben im Vorfeld mit den Parteien Kontakt aufgenommen. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Brandenburg, CDU Brandenburg, Die Linke Brandenburg, SPD Brandenburg, VOLT Brandenburg kooperieren bei dieser Aktion mit uns. Sie haben entsprechende Erklärungen abgegeben, sodass die Plakate ebenfalls von der Allgemeinverfügung gedeckt sind.
Dürfen wir die Plakate einfach so anhängen?
Wir haben die Parteien mit ins Boot geholt, die auf jeden Fall plakatieren dürfen. Diese Mobilisierungsaktion findet daher in Kooperation mit folgenden demokratischen Parteien statt (alphabetisch): BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Brandenburg, CDU Brandenburg, Die Linke Brandenburg, SPD Brandenburg, VOLT Brandenburg. Es handelt sich bei diesem Aufruf nicht, um die Aufforderung eine der genannten Parteien zu wählen, sondern vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Aktion ist unabhängig, überparteilich und wird finanziert aus Spenden. Es gibt zudem eine Handreichung, damit man genau weiß, worauf man beim Plakatieren achten muss.
Sollte es Probleme geben, meldet euch bei unserer Hotline unter 0331 – 58 39 55 03. Wir haben eine erfahrene Rechtsberatung gewinnen können, die weiterhilft. Bitte beachtet, dass wir nicht immer direkt ans Telefon gehen können. Wir rufen dann aber zurück.
Ab wann sind die Plakate verfügbar?
Ab dem 27. Januar können die Plakate an den meisten Verteilstationen abgeholt werden. Bitte vorher eine E-Mail schicken oder anrufen.