Plakataktion zur Landtagswahl 2024

Plakataktion zur Landtagswahl 2024

WIR BRAUCHEN EURE HILFE BEIM ABHÄNGEN DER PLAKATE!

Die Landtagswahl liegt nun schon einige Tage hinter uns. Tausende Plakate wurden von vielen tollen, engagierten Menschen überall im Land aufgehängt. Leider müssen alle auch wieder eingesammelt werden. Sonst drohen uns als Organisation leider Strafzahlungen durch die Ordnungsbehörden.

Darum müssen wir heute noch einmal um Ihre und Eure Unterstützung bitten. Wir benötigen dringend Hilfe beim Abnehmen der Plakate.

  • Die Frist für die Abnahme läuft bereits, bis spätestens 6. Oktober müssen alle Plakate entfernt werden.
  • Die Plakate können über die blaue Papiertonne entsorgt werden, da sie aus Pappe bestehen und recycelbar sind. 
  • Alternativ können die Plakate auch gerne aufbewahrt werden und sind so für zukünftige Aktionen, wie die Bundestagswahl 2025 oder Demonstrationen, nutzbar. Leider haben wir selbst derzeit keine Lagermöglichkeiten.

Wenn möglich, bitte die abgenommenen Plakate in der PlakatHeld-App eintragen oder uns per E-Mail (kontakt@brandenburg-zeigt-haltung.de) über die Orte informieren, an denen Plakate entfernt wurden. Weitere Infos unter: www.brandenburg-zeigt-haltung.de/plakataktion

Ihre und Eure Unterstützung bei dieser Aufgabe ist für uns eine enorme Hilfe. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass unsere Aktion nicht nur erfolgreich war, sondern auch ordnungsgemäß abgeschlossen wird.

Vielen Dank!

➡️ DOWNLOAD HANDREICHUNG ABNAHME UND ZUGANG ZUR APP (PDF)


Verteilzentren (Adressen, Öffnungszeiten, Ansprechpersonen)

Barnim

Regionalbüro Eberswalde
Paritätischer LV Brandenburg, Regionalbüro Eberswalde, Schönholzer Str. 4, 16227 Eberswalde

Ansprechperson: Dunja Schwarz-Fink
Telefon: 03334 33130
E-Mail: dunja.schwarz-fink@paritaet-brb.de

Brandenburg an der Havel

MGH Brandenburg
Arbeitslosenverband Deutschland – Landesverband Brandenburg e.V. – MGH Brandenburg, Bahnhofstraße 1A, 14774 Brandenburg an der Havel

Ansprechperson: Grit Andreas-Schütt
Telefon: 03381 804865
E-Mail: mgh-brb@alv-brandenburg.de

Öffnungszeiten:
Mo – Fr 9.00 – 18.00 Uhr

Cottbus

Regionalbüro Lausitz
Der Paritätische, Regionalbüro Lausitz, Zielona-Gora-Straße 16, 03048 Cottbus

Ansprechperson: Grit Meyer
Telefon: 0355 8669581
E-Mail: Grit.Meyer@paritaet-brb.de

Öffnungszeiten: Mo–Fr, 9-15 Uhr (weitere Zeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich)

Dahme-Spreewald

MGH Bestensee
Arbeitslosenverband Deutschland – Landesverband Brandenburg e.V. – MGH Bestensee, Waldstraße 33, 15741 Bestensee

Ansprechperson: Melanie Schnorr
Telefon: 033763 22554
E-Mail: mgh-bestensee@alv-brandenburg.de

Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 8.00 – 14.00 Uhr (nach vorheriger Absprache ist eine Abholung auch bis 15 Uhr möglich)

Elbe-Elster

Herzberg
Arbeitslosenverband Deutschland – Landesverband Brandenburg e.V. – Einrichtung Herzberg, Lugstraße 3, 04916 Herzberg/Elster

Ansprechperson: Hans-Otto Tischler
Telefon: 03535 21223
E-Mail: tafel-herzberg@alv-brandenburg.de

Öffnungszeiten:
Mo & Mi: 9.00 – 14.30 Uhr
Di & Do: 9 – 16 Uhr
Fr: 9 – 12 Uhr

Frankfurt (Oder)

Lebenshilfe Frankfurt (Oder)
Witebsker Straße 28, 15234 Frankfurt (Oder)

Ansprechperson: Katharina Grosse
Telefon: 0331 28497-10
E-Mail: lb-vorstand@paritaet-brb.de

Öffnungszeiten: nach Vereinbarung, bitte vorher telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen

Märkisch-Oderland

Strausberg
Arbeitslosenverband Deutschland – Landesverband Brandenburg e.V. – Einrichtung Strausberg, Bahnhofstraße 15, 15344 Strausberg

Ansprechperson: Jens Rode
Telefon: 03341 217461
E-Mail: ase-strausberg@alv-brandenburg.de

Öffnungszeiten: Mo–Fr, 10-14 Uhr (nach vorheriger Absprach ist eine Abholung auch von 9.00 – 15.00 Uhr möglich)

Oberhavel

Oranienburg
Arbeitslosenverband Deutschland – Landesverband Brandenburg e.V. – Einrichtung Oranienburg, Strelitzer Straße 5-6, 16515 Oranienburg

Ansprechperson: Cesrin Giesler
Telefon: 03301 535425
E-Mail: ase-oranienburg@alv-brandenburg.de

Öffnungszeiten:
Mo – Do: 7.00 – 16.00 Uhr 

Oberspreewald-Lausitz

MGH Großräschen
Arbeitslosenverband Deutschland – Landesverband Brandenburg e.V. – MGH Großräschen, R.-Breitscheid-Straße 5, 01983 Großräschen

Ansprechperson: Heidrun Mader
Telefon: 035753 3164
E-Mail: mgh-grossraeschen@alv-brandenburg.de

Öffnungszeiten:
Mo & Do 8.00 – 16.00 Uhr
Di 8.00 – 18.00 Uhr
Mi 8.00 – 15.30 Uhr
Fr 8.00 – 12.00 Uhr

Ostprignitz-Ruppin

Regionalbüro Neuruppin
Der Paritätische Brandenburg, Regionalbüro Neuruppin, Fehrbelliner Str. 139, 16816 Neuruppin

Ansprechperson: Antje Baumgart
Telefon: 03391 501204
E-Mail: Antje.baumgart@paritaet-brb.de

Potsdam

Landesgeschäftsstelle
Der Paritätische, Landesverband Brandenburg, Tornowstraße 48, 14473 Potsdam

Ansprechperson: Andreas Kaczynski
Telefon: 0331 2849710
E-Mail: Andreas.kaczynski@paritaet-brb.de

Öffnungszeiten: Mo–Fr, 9-15 Uhr

Prignitz

Evangelischer Kirchenkreis Prignitz
Superintendentur
Kirchplatz 6
19348 Perleberg

Ansprechpersonen:
Rilana Gericke
Jutta Boethke – Sekretärin in der Superintendentur
Telefon: 03876 30 68 130
E-Mail: superintendentur@kirchenkreis-prignitz.de

Spree-Neiße

Spremberg
Arbeitslosenverband Deutschland – Landesverband Brandenburg e.V. – Einrichtung Spremberg, Heinrichstraße 15, 03130 Spremberg

Ansprechperson: Katrin Böhm
Telefon: 03563 96397
E-Mail: ase-spremberg@alv-brandenburg.de

Öffnungszeiten: Mo, Di & Do 7.30 – 12.30 Uhr | Fr 8 – 12 Uhr

Teltow-Fläming

Luckenwalde
Arbeitslosenverband Deutschland – Landesverband Brandenburg e.V. – Einrichtung Luckenwalde, Brandenburger Straße 13, Luckenwalde

Ansprechperson: Angelika Böck
Telefon: 03371 400583
E-Mail: tafel-luckenwalde@alv-brandenburg.de

Öffnungszeiten:
Mo 7.30 – 12.30 Uhr
Di & Do 7.30 – 16.30 Uhr

Uckermark

Evangelischer Kirchenkreis Uckermark
Evangelischer Kirchenkreis Uckermark, Friedrichstr. 40, 17291 Prenzlau

Ansprechperson: Silke Wiezorek,
Sekretariat
Telefon: 03984 7191500
E-Mail: buero@kirche-uckermark.de

FAQ

Aufhängung: Anleitung (mit Video)

  • Hier gibt es ein Video zur Anbringung: https://www.youtube.com/watch?v=Q37EjaJQq5A
  • Ihr erhaltet von uns neben den Plakaten auch die notwendige Anzahl an Kabelbindern.
    Nehmt euch zum Plakatieren eine Haushaltsleiter mit. Um die Verkehrswege (Fußgänger- und Radwege) freizuhalten, sollte die Unterkante des Plakates ca. 2,50 Meter über dem Boden sein. Es kann zudem sinnvoll sein, nicht allein zu plakatieren. Aufgrund mehrerer Vorfälle in den vergangenen Wochen empfehlen wir nicht alleine zu gehen.
  • Vorbereitung: Plakate gemäß der angegebenen Schrittfolge falten
  • Anbringen am Laternenmast: Plakat um den Laternenmast klappen
  • Obere Befestigung:
    • Großen Kabelbinder durch die mittleren oberen Löcher fädeln
    • Von vorn nach hinten um den Mast führen und zurück
    • Kabelbinder „handstramm“ ziehen
  • Seitliche Befestigung:
    • Drei kleine Kabelbinder an den Seiten anbringen
    • Kabelbinder strammziehen
    • Überstehende Kabelbinder-Reste mit Kombi-Zange 
      oder Seitenschneider abknipsen
  • Untere Befestigung:
    • Großen Kabelbinder durch die mittleren unteren Löcher fädeln
    • Plakat auf gewünschte Höhe schieben
    • Unteren Kabelbinder kräftig strammziehen
    • Überstehenden Rest des Kabelbinders abknipsen
  • Überprüfung:
    • Sicherstellen, dass das Plakat fest und sicher angebracht ist, 
      um Regen und Wind standzuhalten.
    • die Unterkante sollte 2,50 m über dem Boden sein
  • Eintragen des Plakat-Standortes auf der Plakatheld-App. Zugangsdaten bekommt ihr beim Abholen in der Handreichung oder auf Anfrage mit Angabe eures Landkreises via E-Mail: kontakt@brandenburg-zeigt-haltung.de
  • Foto vom Plakat machen. Bitte am Ende alle Fotos an uns schicken, wenn möglich.
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Aufhängung: Regeln

  • Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen, Kreisverkehren und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven.
  • Laternen oder andere Pfosten, an denen Verkehrszeichen angebracht sind, dürfen ebenfalls nicht behängt werden.
  • Das Annageln von Plakaten an Straßenbäumen sowie die Befestigung von Werbeträgern und Plakaten an Pfosten vorhandener Verkehrszeichen und -einrichtungen sind unzulässig. 
  • Die Plakate müssen ausreichend gesichert werden.
  • Bei der Anbringung von Werbeträgern an Straßeneigentum, insbesondere an Straßenbäumen, sind das Lichtraumprofil (uneingeschränkte Durchfahrt von Fahrzeugen muss gewährleistet sein) und die Verkehrswege freizuhalten.
  • An Bundesautobahnen, Kraftfahrstraßen und außerorts an vierstreifigen Straßen ist Plakatwerbung unzulässig.
  • Die Plakatwerbung und das Befestigungsmaterial sind unverzüglich und rückstandslos nach dem Wahltag zu entfernen.
  • Am Wahltag selbst gilt rund um die Wahllokale eine Bannmeile. Diese wird von Kommune zu Kommune unterschiedlich restriktiv festgelegt. Im Zweifel entfernen Mitarbeiter der Kommunalverwaltung die Plakate am Wahltag
  • Da bereits an vielen Orten zahllose Wahlplakate hängen, dürfte in der Praxis ohnehin sichtbar sein, wo gehängt werden darf. Bitte achtet darauf, dass schon vorhandene Plakate nicht beschädigt oder überdeckt werden.
  • In manchen Kommunen gelten spezifische Einschränkungen, z.B.:
    • Verbot der Plakatierung in bestimmten Straßenzügen
    • Keine Plakate an historischen oder lackierten Laternen
    • Höchstgrenze an Plakaten, die aufgehängt werden dürfen.
    • Diese Regelungen variieren je nach örtlichen Gegebenheiten.

Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit den Ortsgruppen der Parteien vor Ort (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE und SPD). Die wissen im Zweifel über lokale Beschränkungen und Vorgaben Bescheid.

Plakatheld-App

Wie sind die rechtlichen Bestimmungen?

  • Die Plakatierung ist durch eine Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg legitimiert.
  • Diese Verfügung, erlassen am 7. Dezember 2020, gestattet explizit Parteien die Durchführung von Plakatwerbung im Kontext von Wahlen und Abstimmungen.
  • Der vollständige Titel lautet: „Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zu Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg“.
  • Wir haben im Vorfeld mit den Parteien Kontakt aufgenommen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE und SPD kooperieren bei dieser Aktion mit uns. Sie haben entsprechende Erklärungen abgegeben, sodass die Plakate ebenfalls von der Allgemeinverfügung gedeckt sind. Ebenso unterstützt die Partei Volt Brandenburg die Aktion.

Dürfen wir die Plakate einfach so anhängen?

Wir haben die Parteien mit ins Boot geholt, die auf jeden Fall plakatieren dürfen. Diese Mobilisierungsaktion findet daher in Kooperation mit folgenden demokratischen Parteien statt (alphabetisch): BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU Brandenburg, DIE LINKE Brandenburg und SPD Brandenburg. Es handelt sich bei diesem Aufruf nicht, um die Aufforderung eine der genannten Parteien zu wählen, sondern am 22. September vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Aktion ist unabhängig, überparteilich und wird finanziert aus Spenden. Es gibt zudem eine Handreichung, damit man genau weiß, worauf man beim Plakatieren achten muss.

Sollte es Probleme geben, meldet euch bei unserer Hotline unter 0331 – 58 39 55 03. Wir haben eine erfahrene Rechtsberatung gewinnen können, die weiterhilft. Bitte beachtet, dass wir nicht immer direkt ans Telefon gehen können. Wir rufen dann aber zurück.

Ab wann sind die Plakate verfügbar?

Ab dem 29. August können die Plakate an den meisten Verteilstationen abgeholt werden. Bitte vorher eine E-Mail schicken oder anrufen.